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Geschrieben von: Admin
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Donnerstag, den 12. Oktober 2006 um 01:25 Uhr |
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Eine Sensation stellt die Begründung des BGH-Urteiles zur Sicherungsverwahrung des unberechenbaren jugendlichen Straftäters dar. Erstmalig wird ganz deutlich der Schutz der potentiellen Opfer erwähnt. Ist das eine Zeitenwende oder ist es nur ein flüchtiges Aufflackern der normalen menschlichen Vernunft in einem Gerichtskollegium ?
Wann endlich werden auch die Opfer von betrügerischen Serientäter in das Blickfeld von Richtern geraten ? |
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 11. März 2010 um 04:59 Uhr |